Wer ist bei uns richtig?

Patienten mit orthopädischen Diagnosen, Erkrankungen der inneren Organe und  Krebserkrankungen. Nachdem der Arzt Ihnen eine  Verordnung für Rehabilitatiossport ausgestellt hat (Antrag auf Kostenübernahme), lassen Sie diese Verordnung von der Krankenkasse genehmigen (AOK Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und IKK Südwest keine Genehmigung erforderlich). Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, legen Sie uns diese vor.

Die Verordnung besteht in der Regel aus 50 Übungseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten bei 1 bis 2 Einheiten pro Woche zu absolvieren sind. 

Eine Verordnung wird auch während einer stationären Reha-Maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung ausgestellt. Diese sollte innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum begonnen werden und ist 6 Monate ab der ersten Teilnahme gültig bei 1 bis 2 Teilnahmen pro  Woche.