Albstadt:
Am Freitag, den 31.07.2026 findet das Training im Freien statt (Parkplatz vor der Halle).
Ausfälle:
Wasserlos: 19.08.2026
Albstadtd: 21.08.2026
Albstadt:
Bis auf Weiteres kann es aufgrund von Sanierungs- und Trocknungsarbeiten zu Einschränkungen kommen. Der Eingangsbereich ist geschlossen, bitte verwendet den Hintereingang hinter der Halle.
Produkte:
Wir haben kürzlich Gleichgewichtstraining durchgeführt. Eine Möglichkeit ist es, auf instabilem Untergrund, wie z.B. einer zusammengerollten Matte oder einem Kissen zu trainieren. Ich empfehle euch folgendes Produkt:
AIREX BALANCE PAD (ca. EUR 80)
Es gibt jedoch deutlich günstigere Varianten, fragt einfach mal im Sanitätshaus oder Sportgeschäft danach oder fragt "Dr. Google".
Update 03.04.2022:
Die Nachweispflicht (3G) ist aufgehoben, genauso besteht keine Maskenpflicht mehr! Hygienemaßnahmen und Abstandsregelung (min. 1,5 m) bleiben weiterhin bestehen.
Update 07.01.2022:
Es bleibt bei der 3G-Regelung für den Rehasport (siehe unten), da es sich um eine medizinische Notwenigkeit handelt, die auf ärztliche Verordnung erfolgt!
Was bedeuten 3G, 3Gplus, 2G und 2Gplus?
Es kann verwirrend sein, was diese Zugangsstandards genau bedeuten. Daher sind hier noch einmal alle erklärt.
3G: Diese Nachweise sind zugelassen
Gilt für den Zugang die 3G-Regel, können Personen teilnehmen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis darüber erbringen können.
Als Testnachweis kann ein negativer Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgezeigt werden.
Als Genesene*r gilt, wer vor weniger als sechs Monaten eine Erkrankung mit dem Coronavirus durchlebt hat und wieder negativ getestet ist.
Als Geimpfte*r gilt, wer sich mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff mit den jeweils empfohlenen Impfdosen immunisieren hat lassen. Der vollständige Impfschutz gilt 14 Tage nach der letzten vorgesehenen Impfung.
3Gplus: Diese Nachweise sind zugelassen
Geimpfte und Genesene können nach Vorlage ihres Nachweises eine Einrichtung oder Veranstaltung betreten. Als Testnachweis gelten nur PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
2G: Diese Nachweise sind zugelassen
Nur Geimpfte und Genesene können am Sportangebot, an der Sportveranstaltung teilnehmen.
2Gplus: Diese Nachweise sind zugelassen
Zusätzlich zum Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder die Genesung muss ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest vorgelegt werden.
Ausweitung der 3G-Regel auf den Sportbetrieb
Bislang galt die 3G-Regel nur in der Innengastronomie und bei größeren Zusammenkünften.
Nun wurde die 3G-Regel auch auf Innenräumen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten ausgeweitet.
Welche Auswirkungen hat die 3G-Regel auf den Sportbetrieb?
Gemäß des aktuellen Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV 2 gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
Diese Vorgaben gelten auch für den verordneten Rehasport!
Es geht wieder los!
Wir starten ab Juni 2021 mit den Präsenzkursen:-)
Zum 01.06.2021 starten wir in Alzenau, Albstadt und Kahl unter strengen Hygieneauflagen mit den Kursen. Bitte kommen Sie schon in Sportkleidung, da die Umkleiden (und Duschen) vorerst geschlossen bleiben. Bringen Sie bitte Ihre eigene Matte und Ihren eigenen Stift zum Unterschreiben mit. Weiterhin benötigen Sie eine FPP-2 Maske bis zum Einnehmen Ihres Platzes. Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.
Wir werden alle Teilnehmer im Laufe der nächsten Tage/nächste Woche kontaktieren, entweder per Email oder telefonisch. Gerne könnt Ihr Euch auch bei uns melden.
Durchführung von Rehasport
als Tele-/Online Angebot seit 04.12.2020
Um Ihnen die Weiterführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports zu ermöglichen, bieten wir seit 04.12.2020 Rehasport per Tele-/Online-Übertragung an. Voraussetzung ist hierbei, dass Sie über ein entsprechend funktionsfähiges Endgerät (z.B. Laptop, Tablet, Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikro verfügen. In aller Regel erfüllt die überwiegende Zahl der verbreiteten Endgeräte diese Voraussetzungen.
Darüber hinaus benötigen Sie geeignete Software zur Übertragung von Bild und Ton, die von uns durch das Online-Video-Portal zur Verfügung gestellt wird.
Alle Interessenten erhalten eine Email mit den nötigen Infos und Unterlagen. Sobald Sie die unterschriebene Einverständniserklärung sowie Wunschtermin an uns zurück geschickt haben, erhalten Sie in einer weiteren Email den Zugangscode zum Online-Portal.
Sobald wir unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder mit dem Rehasport in der Halle bzw. den Kursräumen starten dürfen, werden wir Sie hier darüber informieren.
Vereinssport und Rehasport ab dem
2. November in Bayern untersagt!
Der Bayerische Ministerpräsident, Dr. Markus Söder und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger haben in der heutigen Pressekonferenz die Stilllegung des gesamten Sports ab Montag, den 2. November 2020 verkündet. Dazu gehört leider auch der Rehasport.
Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November vorerst befristet. Wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten, wann der Rehasport wieder starten darf.
Bleiben Sie gesund und bis bald!
Einverständniserklärung
zur Teilnahme am Rehabilitationssport
während der Corona-Pandemie. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und bringen es zum Kurs mit.
Die 10 Leitplanken des DOSB
Informieren Sie sich über die 10 wichtigsten Sicherheitsempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes.
Die 10 Leitplanken des DOSB
nochmal im Überblick in einer Grafik.
Die 10 wichtigesten Hygienetipps
der BZgA. Einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen.
Merkblatt Corona
Hinweise zum neuartigen Corona-Virus (SARS-COV-2 und COVID-19) der BZgA.